Datum

19.01.2026

Baurecht für Paketpost-Areal mit Türmen bestätigt: Klage abgewiesen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, die Klage gegen das Paketpost-Areal abzuweisen. Damit steht dem Baurecht für das Quartier in Neuhausen-Nymphenburg nichts mehr im Weg. Die Büschl Unternehmensgruppe begrüßt diesen Schritt und bedankt sich für das Vertrauen in das demokratische und rechtsstaatliche Verfahren. Mit dem Projekt entstehen rund 1200 Wohnungen und 3000 Arbeitsplätze sowie ein architektonisch herausragendes Ensemble. Wir sind überzeugt, dass die geplante Entwicklung einen wichtigen Beitrag für München leistet und dabei die Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Die weitere Umsetzung erfolgt mit großem Verantwortungsbewusstsein im engen Dialog mit Stadt und Öffentlichkeit.

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